Die Lebenshilfe ist bemüht, Menschen mit
Behinderungen entsprechend ihrer Persönlichkeiten
und Fähigkeiten sinnvolle Arbeiten und Tätigkeiten
in den einzelnen Werkstätten anzubieten.
Unsere KundInnen sind ArbeitnehmerInnen mit den
üblichen Dienstzeiten und Krankenstandansprüchen,
jedoch wird der Arbeitsalltag mit mehr Pausenzeiten
gestaltet und jede Person hat einen
Jahresurlaubsanspruch von sechs Wochen.
Die Entlohnung erfolgt über eine Arbeitsprämie.